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Darlehensvertrag

Stadt
den

Der Staatsangehörige , wohnhaft in: , nachfolgend «Darlehensgeber» genannt, einerseits,

und die Staatsangehörige , wohnhaft in: , nachfolgend «Darlehensnehmer» genannt, andererseits,

gemeinsam «Parteien» genannt, haben den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen:

1. Vertragsgegenstand

1.1. Nach diesem Vertrag übergibt der Darlehensgeber in Eigentum des Darlehensnehmers die Geldsumme (nachfolgend auch Darlehenssumme genannt) in Raten nach mündlichen Anmeldungen des Darlehensnehmers, und der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Darlehensgeber die Darlehenssumme zurückzuzahlen und Zinsen für die Inanspruchnahme von Geldmitteln auf Art und Weise zu bezahlen.

1.2. Unter diesem Vertrag wird das Darlehen zu folgenden Bedingungen gewährt:

1.2.1. Die nach diesem Vertrag vereinbarte Darlehenssumme beträgt und wird in Raten/Tranchen aufgrund der Anmeldungen des Darlehensgebers überwiesen. Die Anzahl der Raten während der Dauer dieses Vertrages ist unbegrenzt.

1.2.2. Der Darlehensnehmer hat an den Darlehensgeber die Zinsen für die Inanspruchnahme von den zu Bedingungen dieses Vertrages gewährten Geldmitteln mit Zinsrate % pro Jahr (p.a.) zu bezahlen.

1.2.3. Der Darlehensnehmer hat die Darlehenssumme spätestens am durch Überweisung der Geldmittel auf das Verrechnungskonto des Darlehensgebers zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, die Darlehenssumme in Teilen oder in vollem Umfang zu jeder Zeit während der Dauer dieses Vertrages mit vorheriger Benachrichtigung der Darlehensgebers zurückzuzahlen. Die Benachrichtigung kann schriftlich (unter anderem per E-Mail) oder mündlich gerichtet werden.

1.2.4. Die Zinsen für die Inanspruchnahme des Darlehens werden am letzten Tag jedes Kalendermonats auf die tatsächliche Darlehenssumme unter Berücksichtigung der Änderung der Darlehenssumme im laufenden Monat angerechnet.

1.3. Als Datum der Rückzahlung des Darlehens, eines Teils davon bzw. der Zinsen für die Inanspruchnahme des Darlehens gilt das Eingangsdatum der Geldmittel auf das Verrechnungskonto des Darlehensgebers.

2. Vertragslaufzeit

2.1. Der vorliegende Vertrag gilt ab dem Eingangsdatum des ersten Teils der Darlehenssumme auf das Verrechungskonto des Darlehensnehmers als abgeschlossen und läuft bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen von Parteien aus diesem Vertrag.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die ihm vom Darlehensgeber überwiesenen Geldmittel anzunehmen. Der Darlehensnehmer ist nicht berechtigt, die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte (Forderungen) an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Darlehensgebers zu übertragen.

3.2. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die Darlehenssumme zurückzuzahlen und die Zinsen für die Inanspruchnahme des Darlehens zu Bedingungen und zum vertraglich bestimmten Termin zu bezahlen.

4. Verantwortung

4.1. Im Fall der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch die Parteien tragen die Parteien Verantwortung gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und dem Vertrag.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Die Vertragsparteien bestätigen, dass dieser Vertrag nicht infolge von Betrug, Gewalt, Drohungen, böswilliger Vereinbarung einer Partei mit der anderen Partei sowie gezwungener Abwicklung, Zusammentreffen unvorhersehbarer Umstände und Härtefälle unter überaus ungünstigen Bedingungen, was die andere Partei sich zunutze machen könnte, abgeschlossen worden ist.

5.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit einzuhalten, d.h. die im Zusammenhang mit Ausführung dieses Vertrages bekannt gewordene Information geheim zu halten, und erkennen den Vertrag und alles, was mit dessen Erfüllung verbunden ist, als Geschäftsgeheimnis an.

5.3. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch die Parteien auf dem Verhandlungswege beigelegt. Haben die Vertragsparteien keine Einigung auf diesem Wege erzielt, so unterliegt der Streit der Beilegung beim Gericht am Sitz des Darlehensgebers.

5.4. Der Vertrag wurde auf 2 (zwei) Blättern in zweifacher Ausfertigung je eine für jede der Vertragsparteien erstellt. Die Ausfertigungen haben gleiche Rechtskraft.

6. Angaben, Adressen und Unterschriften der Parteien:

6.1. Darlehensgeber:

6.2. Darlehensnehmer:





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